Werks-HJ
Mit Werks-HJ wurde die betriebsinterne Hitlerjugend bezeichnet. Sie war die eigene HJ-Organisation der Auszubildenden in ihren Firmen.
Die HJ gliederte sich in Jungvolk und Jungmädel (10-14jährige) und später in BDM und eigentliche HJ (15-18jährige). Wenn die Jugendlichen in diesem Alter ihre Ausbildung aufnahmen, blieben sie in ihren Ausbildungsbetrieben und Lehrstätten weiterhin in der HJ organisiert. Spätestens seit dem Hitlerjugendgesetz 1936 war mit der Einführung der Jugenddienstpflicht aus dem „freiwilligen Zwang“ eine HJ-Zwangsmitgliedschaft aller Jugendlichen zwischen 10 und 18 Jahren geworden.
Über die Werks-HJ konnte der Nationalsozialismus seinen Zugriff auf die Jugendlichen in der beruflichen Bildung außerhalb des Schulsystems bzw. über die Schulzeit hinaus fortsetzen. So beteiligte sich die Werks-HJ beispielsweise an der Organisation der mit großem Aufwand durchgeführten Reichberufswettkämpfe, die in allen Sparten der Berufsausbildung durchgeführt wurde: Unter den Lehrlingen wurden Gau- und Reichssieger ermittelt, öffentlich ausgezeichnet und ihnen der Weg zu raschem Weiterkommen im Beruf geebnet.
Benz/ Graml/ Weiß: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, S. 212 u.a.
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