Hans Globke
Hans Globke, Jurist in höheren Staatsdiensten, war aufgrund seiner Rolle im Dritten Reich in der jungen Bundesrepublik Deutschland eine umstrittene Person.
Hans Globke, geboren am 10. September 1898 in Düsseldorf, studierte nach dem Ersten Weltkrieg Rechts- und Staatswissenschaften und begann nach seiner Promotion in Gießen (1922) seine Laufbahn im öffentlichen Dienst. 1925 zum stellvertretenen Polizeipräsident in Aachen ernannt, kam er 1929 ins preußische Innenministerium und 1932 ins Reichsinnenministerium. Hier war er bis 1945 tätig und gab zusammen mit Staatssekretär Wilhelm Stuckart den Kommentar zu den Nürnberger Rassengesetzten heraus. Darin diskriminierte er unter anderem politisch unerwünschte Beziehungen zwischen Personen mit „jüdischen Bluteinschlag und deutsch-blütigen Personen“. Später wirkte Globke auch an der Erarbeitung des „Kodex des jüdischen Rechts“ in der Slowakei mit, der die Basis für die Entrechtung und Enteignung der jüdischen Bevölkerung wurde.
Auf der anderen Seite unterhielt er Kontakte zu militärischen und zivilen Widerstandskreisen, war Informant des Berliner Bischofs Konrad Graf von Preysing und wusste vom geplanten Staatsstreich der Hitler-Gegner um Carl Friedrich Goerdeler und Ludwig Beck. Das Vorrücken der Alliierten 1945 vereitelte schließlich auch seine Verhaftung. Als treues Zentrumsmitglied war Globke zudem nicht in die NSDAP eingetreten.
Nach dem Krieg kam Hans Globke kurz in Haft und wurde schließlich als „Mitläufer“ eingestuft. Er trat in die CDU ein und konnte ein weiteres Mal eine Beamtenkarriere starten und stieg zum Staatssekretär im Bundeskanzleramt auf. Hier zählte er bald zu den engsten Vertrauten von Konrad Adenauer, der trotz Globkes NS-Vergangenheit an dem umstrittenen Juristen festhielt.
Globkes Mitwirkung an den juristischen NS-Regelungen, die Judenverfolgung und -entrechtung ermöglichte, waren auch der Grund dafür, dass ihn 1963 das Oberste Gericht der DDR in Abwesenheit nach einem Schauprozess, der die „Wesensgleichheit des Bonner Regimes“ mit dem Terrorregime des Dritten Reiches nachzuweisen suchte, zu lebenslanger Haft verurteilte.
Hans Globke starb am 13. Februar 1973 in Bad Godesberg.
www.wikipedia.de Zentner/Bedürftig: Das Große Lexikon des Dritten Reiches, S. 218. Weiß, Hermann: Biographisches Lexikon zum Dritten Reich, S. 147 f.
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