Carl Schmitt

Deutscher Jurist und Staatsrechtler

Carl Schmitt wurde am 11. Juli 1888 in Plettenberg geboren. Er studierte Rechtswissenschaft und machte eine Universitätslaufbahn als Staatsrechtler. 1932 war Carl Schmitt Professor in Köln, von 1933 bis 1945 lehrte er in Berlin.

Die Themen Schmitts waren die Aufgabe des Staates in der Ausnahmesituation und die Politik als Entscheidung über Freund oder Feind.

Bereits in der Weimarer Republik lehnte er den Parlamentarismus ab und wurde nach der Machtergreifung zum entschiedenen Anhänger des Nationalsozialismus. Im Frühjahr 1933 trat Schmitt in die NSDAP ein und rechtfertigte als führender Staatsrechtstheoretiker des Dritten Reichs verbrecherische und antisemitische Maßnahmen der Nazis.

Als ihn 1936 die SS-Zeitung "Das Schwarze Korps" des Opportunismus bezichtigte, zog sich Schmitt daraufhin aus dem öffentlichen Leben zurück. Aber noch 1940 verteidigte er den Angriffskrieg der Nazis als "Raumordnungskrieg".

Nach dem Krieg blieb Schmitt ohne Amt, war jedoch trotz seiner positiven Haltung zum Nationalsozialismus und seines Antisemitismus als Staatsrechtstheoretiker international anerkannt.

Carl Schmitt starb am 7. April 1985 in Plettenberg.

Weiß: Biographisches Lexikon zum Dritten Reich, S. 409