Flaggenappell und Fahnengruß des RAD (Propagandabild)
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Fahnengruß
Im Nationalsozialismus wurde der Hakenkreuzfahne, der "geheiligten Fahne" als Symbol von Nation und Gemeinschaft ein stark überhöhter symbolischer Wert beigemessen.
Fahnen, "Kampftücher", sind bereits seit der Antike gebräuchliche Kampf-, Feld- und Siegeszeichen. Im Dritten Reich wurde die Hakenkreuzfahne besonders kultisch verehrt: Zusätzlich zum Deutschen Gruß (auch: Hitler-Gruß) war es parteiamtliche Bestimmung, dass auch vor Fahnen der NSDAP und ihrer Gliederungen der Hitler-Gruß zu machen ist. Wer diese Ehrenbezeichnung verweigerte, musste mit Strafmaßnahmen rechnen. Beispielsweise zählten die Zeugen Jehovas zu denjenigen, die in der NS-Zeit den Fahnengruß verweigerten. An Feiertagen galt das Hissen der Nationalflagge als "Bekenntnis der deutschen Volksgemeinschaft" und es war "ehrenvolle" Pflicht für jeden Bürger, die Hausfahne zu flaggen. 1936 wurde von Hitler auch der Wehrmacht eine Fahne "verliehen", der militärische Ehren zu erweisen waren (Fahnenwache) und auf welche die Soldaten ihren Treueeid als Gehorsamseid auf den "Führer und Reichskanzler" zu schwören hatten.
Zentner/ Bedürftig: Das große Lexikon des Dritten Reiches, München 1984, S. 167
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