"Kettenhunde"
Bezeichnung des Volksmundes für die zur Verfolgung v.a. von Fahnenflüchtigen und Regimegegnern eingesetzten, besonders scharfen und brutalen Militärpolizei
Fahnenflucht galt im Nationalsozialismus als "das gemeinste Verbrechen" an der "Wehr- und Volksgemeinschaft" (Keitel), das mit dem Tod bestraft wurde. Wer sich "der Verpflichtung zum Dienste in der Wehrmacht" dauerhaft entzog, wurde grundsätzlich mit dem Tod bestraft. So wurden im Zweiten Weltkrieg ungefähr 22 000 Todesurteile wegen "Feigheit vor dem Feind" verhängt und etwa 15 000 davon auch vollstreckt. Während zu Kriegsende die Alliierten immer näher rückten und sich die Zahl der Fahnenflüchtigen erhöhte, wurden sogenannte "Fliegende Standgerichte" zur Abschreckung gegen Defätismus und gegen die Auflösungserscheinungen innerhalb der deutschen Wehrmacht eingesetzt.
Diese Standgerichte vollstreckten die Urteile an Ort und Stelle, wobei die sog. Greiftrupps der Feldjäger, die man "Kettenhunde" nannte, weil sie auf der Brust ihrer Soldatenuniform ein breites, silbriges Metallschild mit der Aufschrift "Feldgendarmerie" trugen, das an einer auffallend kräftigen Kette um den Hals hing, die Standgerichte einfach umgingen und die gefassten Flüchtigen bzw. "Delinquenten" sofort am nächsten Baum aufhängten.
Benz/Graml/Weiß: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, S. 453. www.wikipedia.de
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