

Feier nach Abschluss des Vertrages (rechts: Josef Stalin)

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Hitler-Stalin-Pakt
1939 schlossen die Sowjetunion und das Deutsche Reich den so genannten Hitler-Stalin-Pakt ab, in dem sich beide Länder ihrer gegenseitigen Neutralität versicherten.
Der Hitler-Stalin-Pakt, auch deutsch-sowjetischer Nichtangriffspakt, wurde im August 1939 abgeschlossen. Angesichts des geplanten Überfalls auf Polen wollte sich Hitler der Neutralität der Sowjetunion versichern. Außerdem sollten so französische und britische Maßnahmen gegen das Deutsche Reich unwirksam gemacht werden. Stalin hegte die Hoffnung, die Sowjetunion aus dem drohenden Krieg zwischen den kapitalistischen Ländern heraushalten zu können. Von einer wirtschaftlichen Zusammenarbeit erhofften sich beide Seiten Vorteile
Im Vertrag vereinbarten die Unterzeichner, sich gegeneinander jeglicher Gewalt zu enthalten. Falls einer der Staaten einen Krieg gegen einen dritten Staat führte, verpflichtete sich der Vertragspartner, diesen nicht zu unterstützen. Konflikte zwischen den Vertragspartnern sollten freundschaftlich beseitigt werden und kein Partner sollte sich einer Mächtegruppierung anschließen, die gegen den anderen gerichtet war. In einem geheimen Zusatzprotokoll teilten sich Deutschland und die Sowjetunion das polnische Staatsgebiet auf. Zwei Wochen nach dem Überfall der deutschen Wehrmacht auf Polen besetzte die UdSSR den vereinbarten östlichen Teil Polens.
Für die kommunistischen Parteien Europas und die deutschen Kommunisten war der Vertragsabschluss ein Schock. Die Sowjetunion war bisher als originärer Feind des Faschismus gesehen worden. Die Nazis stellten den Nichtangriffspakt in die Tradition der bismarckschen Russlandpolitik.
Das Deutsche Reich brach den deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakt am 22. Juni 1941 mit dem nicht angekündigten Überfall auf die Sowjetunion.
Benz: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, S. 430. Bedürftig: Drittes Reich und Zweiter Weltkrieg, S. 230.
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