Verbot der katholischen Jugend
Bald nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde die katholische Jugendarbeit durch gewalttätige Übergriffe der HJ gestört, von staatlicher Seite zunehmend eingeschränkt und 1938 schließlich ganz verboten.
Überfälle und andere Aktionen durch die HJ wie in Köln u.a. auf der Dreikönigskundgebung (28.1.1934) wiederholten sich bis zum Verbot der Katholischen Jugend. Bereits seit 1933 versuchten die Nationalsozialisten, die katholische Jugendarbeit zu unterbinden und die Jugendlichen gleichzuschalten, indem sie in die HJ gedrängt wurden. Schon vor dem Verbot jeder nicht rein religiösen Betätigung wurden ihr nach der „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“ (28.02.1933) öffentliche Auftritte verboten. Dennoch führte die zunehmend auf den Kirchenraum eingeschränkte Jugendarbeit nicht zu einem Verlust ihrer Attraktivität und Mitglieder. Da die gewalttätigen Übergriffe der HJ nicht den gewünschten Erfolg brachten, suchten die Nationalsozialisten nun über die politische Justiz sich der Führung der Katholischen Jugend zu entledigen und damit die ganze Organisation zu zerstören. Es kam zu Verhaftungen, Führungskräfte des Katholischen Jungmännerverbandes wurden wegen „konspirativer Zusammenarbeit mit kommunistischen Tarnorganisationen“ angeklagt.
Nachdem die Köpfe der Katholischen Jugendarbeit in Köln monatelang inhaftiert waren und das Jugendhaus geschlossen blieb, wurde am 31. Januar 1936 auch der „Michael“, das Organ der Katholischen Jugend verboten. Ende 1936 war die Mitgliedschaft in der HJ so etwas wie „freiwilliger Zwang“ geworden. Die Katholische Jugend war auf etwa ein Drittel ihres Mitgliederbestandes von 1933 geschrumpft, setzte jedoch ihre Verbandsarbeit fort. Vorträge, Heimabende, Theater und Lieder mussten das frühere öffentliche Verbandsleben mit Wanderungen, Zeltlagern und Aufmärschen ersetzen. Trotz des Verbots gingen einige Jugendgruppen auf Fahrt, was häufig zu Verhaftungen auf der Rückfahrt und zu Verhören im EL-DE-Haus führte.
1938 nahm die NS-Regierung jedoch keine Rücksicht mehr auf das Reichskonkordat: Am 1. Februar 1938 erging die staatspolizeiliche Verbotsverfügung gegen den Kölner Diözesanverband. Nach ihrem Überfall auf das Düsseldorfer Jugendhaus löste die Gestapo 1938 in ganz Deutschland die Katholische Jugendbewegung auf. Ab 1938 betätigte sich die Katholische Jugend zwar nicht mehr vereinsmäßig, ihre früheren Mitglieder hielten jedoch den Kontakt aufrecht und nahmen an den für die Jugend vorgesehenen Gottesdiensten o.ä. teil. So kamen beispielsweise am Dreifaltigkeitssonntag (12.6.1938) mehr Jugendliche zusammen, als der Kölner Dom fassen konnte: Dies war Ausdruck der in Köln lebendigen religiösen Opposition gegen den Nationalsozialismus.
Klein, Adolf: Köln im Dritten Reich, Köln 1983, S. 170 ff.
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