Hauswart

Im Dritten Reich übernahm einer der Mieter in Mietshäusern die Funktion des sog. Haus- oder auch Blockwartes: Als Spitzelposten über die Mitmieter war er Zuträger des NS-Blockleiters.

Die von den Nationalsozialisten angestrebte „Volksgemeinschaft“ war für viele Deutsche nicht nur einfach eine aufgezwungene Lebensweise. Sie bot ihnen auch eine Reihe von Annehmlichkeiten. Wer sich gehorsam verhielt, bekam finanzielle Unterstützung vom Staat, Arbeit, Unterhaltung, Freizeitangebote und auch Anerkennung. Viele Deutsche traten bereitwillig in die nationalsozialistischen Massenorganisationen ein. Hier fanden sie Beschäftigung, Aufgabe und persönliche Bestätigung.

Aus solchen Gründen waren auch die neuen Kontroll- und Spitzelposten wie die des Haus- oder Blockwarts schnell besetzt. Damit fühlten sich diese wichtig und als Teil der großen „Bewegung“, wie es die Nationalsozialisten nannten. Hauswarte übernahmen die Kontrolle des gesamten Lebens der Mietmieter ihres Hauses, Blockwarte ihres Blocks. Alles wurde registriert: Ein- und ausgehende Besuche, ob die Verdunkelung oder beispielsweise das Verbot, Feindsender im Radio zu hören, eingehalten wurden. Das Recht der Bürger auf eine freie Privat- und Intimsphäre wurde dabei völlig missachtet und der Druck der sozialen-gesellschaftlichen Kontrolle bzw. Öffentlichkeit stark erhöht. Die Einhaltung der NS-Gesetze und Regelungen wurde von den Hauswarten strikt angemahnt und bei Zuwiderhandlung zur Anzeige gebracht. Alle regime- und „volksfeindlichen“ Unternehmungen der Mitmieter wurden ausgekundschaftet und an den Blockleiter weiter gemeldet. Mit Zuträgern und Denunzianten wie den Hauswarten vor Ort konnte das totalitäre Regime bis in die kleinste Einheit Kontrolle und Terror ausüben.

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