Anzeige gegen einen Kölner Altwarenhändler, 11. Oktober 1937 (Auszug)
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Denunziation
Freiwillige Anzeige eines angeblichen oder tatsächlichen Gegners des Nationalsozialismus
Wesentliche Voraussetzung für das Funktionieren der NS-Diktatur war die Denunziation. Ein Denunziant zeigte angeblich oder tatsächlich gegen den Nationalsozialismus gerichtetes Verhalten an. Das Ziel war die Bestrafung des Denunzierten.
In allen Schichten der deutschen Bevölkerung war eine latente Denunziationsbereitschaft vorhanden, die das Herrschaftssystem stabilisierte. Denunziation reichte bis in die Familien hinein. Kinder und Jugendliche wurden dazu aufgefordert, ihre Eltern zu denunzieren, falls diese z. B. ausländische Sender hörten. Widerstandsgruppen wurden zerschlagen, Zehntausende durch Denunziation verhaftet und verurteilt. Auch die Verfolgungsbehörden Gestapo und Sicherheitsdienst waren auf Zuträger aus der Bevölkerung angewiesen. Denunziationen waren meist persönlich motiviert, aber auch ein Indiz für die Akzeptanz des nationalsozialistischen Systems.
Mit der Denunziation konnte das NS-Regime eine Stimmung der Angst schaffen: Bei jeder kritischen Aussage musste eine Meldung befürchtet werden. Gleichzeitig konnte durch Denunziation die Loyalität zum Nationalsozialismus bekundet werden.
Abweichende Einstellung und Verhaltensweisen wurden vom Staat kriminalisiert. Strafrechtliche Grundlage waren zum Beispiel die Nürnberger Gesetze, die Rundfunkverordnung oder Verordnungen während des Krieges, die besonders den Umgang mit Kriegsgefangenen und Zwangsarbeitern unter Strafe stellten.
Enzyklopädie des Nationalsozialismus, S. 416 f.
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