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Sabotage
Planmäßige Störung und/oder Behinderung militärischer oder politischer Vorhaben
Sabotage konnte im "Dritten Reich" u.a. durch passiven Widerstand oder durch Zerstörung wichtiger Anlagen bzw. Behinderung von Produktionsprozessen betrieben werden. Sie war im Zweiten Weltkrieg nach der "Verordnung gegen Volksschädlinge" vom 5. September 1939 bzw. als "Volksverrat" mit schwersten Strafen belegt. Selbst so genannten "Arbeitsbummelanten", die am Arbeitsplatz nicht ihre volle Arbeitskraft einsetzten, drohte die Todesstrafe. Hiervon waren besonders Zwangsarbeiter betroffen.
www.infobitte.de/free/lex/allgLex0/s/sabotage.htm
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