Wiedergutmachung
Finanzieller Ausgleich für die Gräuel und Verluste, die Opfer während der NS-Zeit durchleben und hinnehmen mussten
Der Völkermord an den Juden durch die Deutschen kann nie gesühnt oder wiedergutgemacht werden. Die finanzielle Wiedergutmachung, die 1952 zwischen Deutschland und Israel vereinbart wurde, konnte höchstens materielle Schäden ersetzen. Während des Dritten Reichs wurden schätzungsweise sechs Milliarden Dollar, also etwa zwölf Milliarden DM von den Nazis geraubt und geplündert.
Im Rahmen einer weltweiten Wiedergutmachung wurden Zahlungen von 3 Milliarden DM an Israel und 450 000 Millionen DM an verschiedene jüdische Organisationen, die so genannte Claims Conference vereinbart. Das Geld sollte dem Aufbau des Staates Israel und der Eingliederung der von den Nazis verfolgten Juden dienen.
In Israel waren die Reparationen der Deutschen umstritten, da man befürchtete, sie wollten sich von der Schuld freikaufen. Zudem wollte Deutschland außenpolitische Anerkennung erreichen und benötigte dafür eine Einigung mit dem Staat Israel. Doch das israelische Parlament stimmte den Reparationsvereinbarungen zu. Bis 1965 leistete die Bundesrepublik an Israel die vereinbarte Entschädigung.
1980 wurden die Zahlungen an andere Länder und an Einzelpersonen durch die Bundesrepublik bis zum Jahr 2000 auf ca. 85 Milliarden DM geschätzt. Viele verfolgte Gruppen haben jedoch bis heute keine finanzielle Entschädigung erhalten, wie zum Beispiel die Millionen Zwangsarbeiter, die für die deutsche Wirtschaft arbeiten mussten. Erst 2001 kamen die Verhandlungen darüber zu einer Einigung, an viele Geschädigte ist jedoch bis heute nichts ausgezahlt worden.
Gutman: Enzyklopädie des Holocaust, S. 1219-1223 Bedürftig: Drittes Reich und Zweiter Weltkrieg, S. 534
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