"Judengesetze"
Im NS-Regime wurden etwa 2.000 antijüdische Gesetze und Verordnungen erlassen, die die Juden als allen Gesellschaftsbereichen umfassend ausgrenzten.
Mit der nationalsozialistischen Machtübernahme war der Antisemitismus zur Staatsideologie geworden. Die Ausgrenzung und Verfolgung der Juden wurde staatlich angeordnet und in einer unüberschaubaren Zahl an Gesetzen und Verordnungen geregelt.
Den Beginn dieser rassistischen Gesetzgebung markierte das am 7. April 1933 erlassenen „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“, das Beamte „nicht arischer Abstammung“ vom Staatsdienst ausschloss. Auf dieser Grundlage wurden Juden aus dem öffentlichen Dienst ausgeschlossen. Sie durften u. a.nicht mehr als Juristen, Ärzte oder als (Hochschul)Lehrer im Staatsdienst tätig sein.
Einen radikalen Einschnitt in das Leben jüdischer Menschen brachten die Nürnberger Gesetze von 1935, die die staatsbürgerlichen Gleichstellung der jüdischen Bürger aufhoben, Ehen zwischen Juden und Nichtjuden verbot und außerehelichen Geschlechtsverkehr als „Rassenschande“ unter Strafe stellte.
Die am 12. November 1938 erlassene „Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem Wirtschaftsleben“ „legalisierte“ die uneingeschränkte „Arisierung“ der Wirtschaft und zerstörte die Existenzgrundlage für die große Mehrheit der noch in Deutschland lebenden Juden. Ab dem 15. November 1938 durften Juden keine allgemeinen Schulen mehr besuchen. Mit Wirkung zum 1.1.1939 mussten die Zwangsvornamen „Sarah“ und „Israel“ geführt werden. Auch der Besuch von Bibliotheken, Kinos, Theatern, Museen und Schwimmbädern wurde im Jahr 1938 verboten.
Das Gesetz über die Mietverhältnisse der Juden vom April 1939 leitete die räumliche Ausgrenzung der jüdischen Bevölkerung in bestimmten Viertel und Häusern ein. Seit Kriegsbeginn mussten Juden außerdem Fotoapparate, Radios, Fahrräder etc. abliefern. Ihre Telefonanschlüsse wurden im Sommer 1940 gekündigt, seit Dezember 1941 war auch die Nutzung öffentlicher Fernsprecher verboten. Ab dem 1. September 1941 mussten Juden als öffentliches Erkennungszeichen den „Judenstern“ tragen. Es war ihnen untersagt, Cafés oder Wirtshäuser besuchen, mit der Straßenbahn fahren oder in anderer Form reisen. Im Juni 1942 wurden auch die letzten noch bestehenden jüdischen Schulen geschlossen.
Diese Bestimmungen schränkten die Lebensgrundlage und die Bewegungsfreiheit der deutschen Juden so stark ein, dass sie der ab 1941 einsetzenden systematischen Deportation und Ermordung schutzlos ausgeliefert waren.
www.dhm.de/lemo/html/nazi/antisemitismus/ausgrenzung/index/html; Benz, Enzyklopädie des Nationalsozialismus, S. 531-534 Gutman, Israel u.a. (Hg.): Enzyklopädie des Holocaust. Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden, München/Zürich 1998, S. 50
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