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Notstandsgesetze
1967 stellten die ehemaligen Westalliierten ihre verbliebenen Rechte in Aussicht, bei äußeren Angriffen, inneren Unruhen oder Naturkatastrophen in Deutschland einen Ausnahmezustand auszurufen zu können, wenn entsprechende deutsche „Notstandsgesetze“ die Sicherheit ihrer in der BRD stationierten Truppen gewährleisteten.
Die Verfassungsordnung des Deutschen Grundgesetzes ging seit 1949 in der Regel vom staatlichen Normalzustand aus. Ausnahme: Schwere innen- und außenpolitische Krisen. Als 1966 alle Parteien des Deutschen Bundestages ihre Zustimmung zur Notwendigkeit einer Notstandsverfassung für solche Krisenfälle signalisierten, erreichte die vorangegangene zehnjährige Diskussion um diese ihren Höhepunkt. Die Protestbewegung umfasste zahlreiche Gruppen aus den Kirchen, den Medien, den Universitäten und der Kultur. Die Kritiker waren sich einig, dass die Notstandsgesetze die Demokratie gefährde und protestierten gegen eine Regierung, „die bereit ist, die Bundeswehr gegen das eigene Volk einzusetzen“.
Trotz der Proteste beschloss der Bundestag am 24. Juni 1968, sogenannte „Notstandsgesetze“ durch eine Verfassungsänderung ins Grundgesetz aufzunehmen, womit alle alliierten Sicherheitsvorbehalte aus dem Deutschlandvertrag von 1952 erloschen. Damit durften im Falle eines Notstandes mehrere bisherige Grundrechte eingeschränkt werden. Die Proteste gegen die Notstandsgesetzgebung hielten auch nach der Verabschiedung durch den Bundestag an.
Bis heute fanden die Notstandsgesetze keine Anwendung. Wenn es doch einmal dazu käme, würde in Deutschland ein Notparlament eingerichtet werden, dass im Spannungsfall auch den Einsatz der Bundeswehr im Inneren und die Konzentration der Polizeikräfte der Bundesländer veranlassen dürfte. Des weiteren dürften im Falle eines „Notstandes“ in Deutschland Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis eingeschränkt werden ebenso wie die freie Berufswahl und die Frauen könnten zu zivilen Dienstleistungen verpflichtet werden
http://geschichtsverein-koengen.de/Kiesinger.htm http://www.dhm.de/ausstellungen/grundrechte/katalog/140-143.pdf
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