KdF-Werbeplakat

  

Kraft durch Freude (KdF)

Die NS-Gemeinschaft "Kraft durch Freude", eine Unterorganisation der Deutschen Arbeitsfront, war die massenwirksamste und wohl auch populärste Organisation des NS-Regimes. Im Rahmen ihrer Aktivitäten bot sie ein umfangreiches kulturelles und touristisches Freizeitprogramm, das von Theateraufführungen und Konzerten über Kunstausstellungen und Vorträge bis zu Tages-, Wochenend- und Ferienreisen in Deutschland und in verschiedene Länder des europäischen Auslands reichte. Das propagandistisch stark herausgestellte Prunkstück dieses Reiseprogramms waren die Kreuzfahrten nach Madeira, an die italienischen Küsten und nach Norwegen, die mit einer KdF-eigenen Flotte durchgeführt wurden. Im Mittelpunkt dieses KdF-Freizeitprogramms stand die Arbeiterschaft, der ein Erholungs- und Unterhaltungsangebot zugänglich gemacht werden sollte, das bisher anderen sozialen Schichten vorbehalten gewesen war. Doch trotz der günstigen Preise waren Arbeiter sowohl bei den Reise- als auch bei den Kulturveranstaltungen unterrepräsentiert, vielmehr bildete die Angestelltenschaft die mit Abstand größte Teilnehmergruppe.

Neben dem Ziel des Abbaus "bürgerlicher" Privilegien und der Schaffung einer Volksgemeinschaft sollten die KdF-Veranstaltungen aber ebenso der Entspannung, der Regeneration der Arbeitskraft und damit der Erhöhung der Arbeits- und Produktionsleistungen dienen. Dieser Funktion kam im Rahmen von KdF insbesondere das "Amt Schönheit der Arbeit" nach, das seine Tätigkeit vor allem auf den Industriebetrieb als Arbeitsstätte bezog. Sein Aufgabenkreis reichte von der Beratung bei Neu- oder Umbau von Werkshallen, bei der Schaffung von Kantinen, Sportstätten oder Grünanlagen über Fragen der Belüftung, Hygiene und Beleuchtung bis hin zu Anregungen für die Gestaltung des Arbeitsplatzes und für die Organisation des Arbeitsablaufs. Moderne betriebswirtschaftliche und arbeitspsychologische Ansätze sollten so für den Arbeitsalltag nutzbar gemacht werden.

[nach: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, S. 550f.]