

Kölner „Edelweißpiraten“ um 1942 an der Liesenberger Mühle

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Edelweißpiraten
Unangepasste Jugendliche, die sich weigerten, der Gängelung in der Hitlerjugend unterzuordnen, schlossen sich in der NS-Zeit oft zu losen Gruppen zusammen. Im Rheinland nannten sich solche Gruppen häufig "Edelweißpiraten", in einigen Fällen auch "Navajos"
Die Jugendpolitik des Nationalsozialismus, die beabsichtigte, alle Kinder und Jugendlichen in die Hitlerjugend hineinzuzwängen, um sie dort nach Geschlechtern getrennt ideologisch zu indoktrinieren und militärisch zu drillen, rief bei manchen Jugendlichen Protest und Widersetzung hervor. Dies galt insbesondere für Jugendliche aus Arbeiterkreisen und aus der Bündischen Jugend.
Vor allem in den Städten tauchten nach 1933 lose Zusammenschlüsse von Jugendlichen auf, die ihre unangepasste Haltung durch betont lässige Kleidung, auffällige Frisuren, Hören von "undeutscher" Musik oder durch gemeinsame gesellige Unternehmungen (besonders Freizeitfahrten) von Jungen und Mädchen demonstrierten. Eines der Erkennungsmerkmale dieser Jugendlichen war, besonders im Rheinland, ein Edelweißabzeichen, das unterm oder am Jackenaufschlag getragen wurde.
Die Verweigerungshaltung führte bald zu Konflikten mit der HJ. Bisweilen kam es sogar zu offenen Straßenschlachten zwischen dem Streifendienst der HJ und den Jugendgruppen. Einige Jugendliche gingen - allerdings erst später unter den chaotischen Bedingungen der Endkriegsphase - weiter und verübten Sabotageakte auf Rüstungsbetriebe oder Anschläge auf NSDAP-Funktionäre.
Es kam zur pauschalen Kriminalisierung der widerständigen Jugendlichen durch die NS-Verfolgungsbehörden, die sich beispielsweise 1944 in der Herausgabe von "Richtlinien zur Bekämpfung jugendlicher Cliquen" niederschlug. Bekanntestes Beispiel dieser Kriminalisierung ist die Verhaftung von Kölner Jugendlichen, die als "Edelweißpiraten" bezeichnet und im Oktober 1944 ohne Gerichtsverfahren öffentlich an der Ecke der Schönsteinstraße/Venloer Straße gehängt wurden.
Nach dem Krieg wurden die Edelweißpiraten lange nicht als Widerstandskämpfer anerkannt und von der deutschen Justiz bis in die siebziger Jahre hinein als Kriminelle betrachtet.
[nach: Bedürftig, Drittes Reich und Zweiter Weltkrieg. Das Lexikon, S. 128f]
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