Baracken des ehemaligen Internierungslagers Westerbork
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Westerbork
Westerbork war ein niederländisches Internierungs- und Durchgangslager, von dem aus fast 100.000 Juden in die Vernichtungslager der Deutschen deportiert wurden.
Westerbork in der niederländischen Provinz Drenthe war ein Durchgangslager für niederländische Juden und andere Häftlinge. Fast alle Juden, die während des Zweiten Weltkriegs aus den Niederlanden deportiert wurden, durchliefen das Lager Westerbork. Insgesamt waren mehr als 100.000 Menschen in Westerbork inhaftiert. Manche blieben nur einige Stunden oder Tage, andere mehrere Monate oder Jahre. Bestimmend für die Häftlinge in Westerbork war die ständige Angst vor den Transporten in den Osten, die für die meisten den sicheren Tod bedeuteten.
Ursprünglich war das Lager 1939 von der niederländischen Regierung als Auffanglager für Flüchtlinge aus Deutschland eingerichtet worden. 1942 übernahm die deutsche Sicherheitspolizei das Lager. Nun begannen die Deportationen in die Vernichtungslager, die bis 1944 andauerten. Die meisten Transporte gingen nach Auschwitz und Sobibor. Auch die Familie Frank, darunter Anne Frank, kam im August 1944 nach Westerbork. Von dort aus wurden sie mit dem letzten Transport, der Westerbork verließ, nach Auschwitz deportiert.
Im Vergleich zu anderen niederländischen Konzentrationslagern war die Behandlung der Häftlinge in Westerbork weniger brutal. Es gab eine Schule, ein Krankenhaus und ein Kabarett, in dem berühmte Künstler auftraten. Der Lageralltag wurde im Großen und Ganzen von jüdischen Häftlingen organisiert. Die jüdische Lagerleitung stellte aber auch die Deportationslisten zusammen und organisierte die Transporte.
Am 12. April 1945 befreiten kanadische Truppen das Lager Westerbork, in dem sich noch etwa 900 Häftlinge befanden.
Benz, Wolfgang/Graml, Hermann/Weiß, Hermann (Hg.): Enzyklopädie des Nationalsozialismus, München 2001, S. 804. Gutman, Israel u.a. (Hg.): Enzyklopädie des Holocaust. Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden, München/Zürich 1998, S. 1577-1579.
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