Volksabstimmungen in der NS-Zeit

Während des Dritten Reichs gab es mehrmals pseudodemokratische „Abstimmungen“ über die nationalsozialistische Politik.

Während des Dritten Reichs gab es mehrmals Abstimmungen und Wahlen, die allerdings lediglich pseudodemokratischen Charakter hatten und den Bürgern im NS-Staat keinerlei Mitbestimmungsrecht gaben. Meistens gab es eine nationalsozialistische Einheitsliste, über die man nur mit ja oder nein abstimmen konnte; politische Gegner waren bereits zu Beginn der Diktatur ausgeschaltet worden. Bei den Abstimmungen gaben viele ihre Stimme öffentlich ab, um nicht in Verdacht zu geraten, gegen die Nationalsozialisten zu stimmen. Wahlen und Abstimmungen im NS-Staat dienten nicht der demokratischen Mitbestimmung der Bevölkerung, sondern der politischen Legitimation und öffentlichen Bestätigung der NS-Herrschaft.

1933 konnten bei den letzten Reichstagswahlen am 5. März noch andere Parteien gewählt werden, die aber schon massiv behindert worden waren. Im November 1933 fanden noch einmal Scheinwahlen zum Reichstag statt: Die NSDAP-Einheitsliste erhielt nun über 92 Prozent. Über das Saargebiet stimmten am 13. Januar 1935 über 90 Prozent der Wahlberechtigten im international kontrollierten Saargebiet für den Anschluss an das Deutsche Reich.

Ein Jahr später hielten die Nationalsozialisten eine weitere Wahl für den nur noch formal existierenden Reichstag ab und bekamen 99% Ja-Stimmen. Am 10. April 1938 ließ sich Hitler den Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich mit einer Volksabstimmung in Österreich und Deutschland bestätigen. Auch in dieser „Wahl“, bei der auch in Österreich bereits unter anderem die jüdische Bevölkerung ausgeschlossen worden war, gab es über 99% Zustimmung.

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