Verdunklung

Während des Bombenkriegs galt im Deutschen Reich die Anweisung zur Verdunklung von Lichtquellen.

Während des Zweiten Weltkriegs gab es im Deutschen Reich Verordnungen zur Verdunklung: Das hieß, dass vor allem bei Fliegeralarm nachts keine künstlichen Lichtquellen sichtbar sein durften, um den alliierten Fliegern die Orientierung zu erschweren. Fenster mussten abgedunkelt werden und auch auf der Straße durften die Fahrzeuge nur mit Schlitzblenden fahren. Wurden während der Verdunklung Straftaten begangen, wurden die Täter als „Volksschädlinge“ hart bestraft.

Bedürftig, Friedrich: Drittes Reich und Zweiter Weltkrieg, S. 506