Reichsschrifttumskammer

Alle Schriftsteller und im Literatursektor Tätigen mussten im Dritten Reich Mitglied der Reichsschriftumskammer sein.

Die Reichsschrifttumskammer war eine nationalsozialistische Kultureinrichtung, die Teil der 1933 gegründeten Reichskulturkammer war. Die Reichsschriftumsskammer bestand aus sechs Abteilungen, die das Arbeitsgebiet der Schriftsteller, die Verwaltung, den Buchhandel, literarische Vereine, Bibliotheken und die Publikation von Handbüchern und Nachschlagewerken abdeckten.

Schriftsteller und alle im Literatursektor Tätigen mussten Mitglied der Reichsschriftumskammer sein; jüdische oder politisch unliebsame Autoren waren ausgeschlossen und somit ihrer Existenzgrundlage beraubt. Mit der Reichsschrifttumskammer kontrollierten die Nationalsozialisten die Literaturbranche; sie war ein Instrument der Gleichschaltung der Kultur im Dritten Reich.

Benz, Wolfgang/Graml, Hermann/Weiß, Hermann (Hg.): Enzyklopädie des Nationalsozialismus, München 2001, S. 680-681.
http://www.dhm.de/lemo/html/nazi/kunst/schrifttumskammer