Wiederbewaffnung

Ab 1950 begann die Bundesrepublik Deutschland mit der Wiederbewaffnung und dem Aufbau bewaffneter Truppen.

Nach dem Kriegsende 1945 gab es in Deutschland eine gesellschaftliche Grundströmung, deren Anknüpfungspunkt die Forderung "Nie wieder Krieg" war. Dazu gehörten auch Überlebende der KZ und zurückgekehrte Emigranten. Auch die Alliierten hatten als zentrale Voraussetzung für die Entnazifizierung Deutschlands dessen Entmilitarisierung festgelegt.

Innerhalb von wenigen Jahren allerdings entschied sich die Bundesrepublik Deutschland, die mittlerweile als westlicher Bündnispartner fest im Ost-West-Konflikt integriert war, zur Wiederbewaffnung. Nach einem Gesetz zur Wiederaufrüstung 1950 und dem Beitritt zur NATO 1955 baute Verteidigungsminister Franz Josef Strauß die Bundeswehr wieder auf. Vorher aber musste das Grundgesetz geändert werden, um die Wehrhoheit der Bundesrepublik festzustellen. Ab 1956 galt die allgemeine Wehrpflicht. Ende der 50er Jahre beschloss die Adenauer-Regierung die Atombewaffnung der BRD. Gegen diese Wiederaufrüstung regte sich breiter gesellschaftlicher Protest, der später in die Friedensbewegung mündete.

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Helmut Müller: Schlaglichter der deutschen Geschichte, S. 355 ff.