Schulgeld
Die Diskussion über Sinn und Zulässigkeit von Schulgeld begann bereits Mitte des 19. Jahrhunderts, als die Reichsverfassung 1849 bestimmte, dass für den Unterrichtsbesuch an Volksschulen und niederen Gewerbeschulen kein Schulgeld zu entrichten sei. Durch die Weimarer Verfassung wurde 1919 der Grundsatz der Unentgeltlichkeit des Unterrichts in allen Pflichtschulen eingeführt.
Dagegen mussten für den Besuch von weiterführenden Schulen noch immer Schulgeld entrichtet werden, eine Tatsache, die bis 1962 Bestand hatte, als in der Bundesrepublik auch im letzten Bundesland (Rheinland-Pfalz) die entsprechende Regelung eingeführt wurde.
Um begabten Kindern aus sozial schwächeren oder kinderreichen Familien trotzdem den Besuch einer weiterführenden Schule zu ermöglichen, gab es mehrere Wege, die von Stipendien für renommierte höhere Schulen bis hin zu städtischen Aufbauschulen reichten.
|