Ahnentafel und Abstammungsnachweise (Propagandafoto)
|
|
Abstammungsnachweis
Der im Volksmund sehr bald "Ariernachweis" oder "Ahnenpass" genannte Abstammungsnachweis musste bereits seit 1933 von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst, von allen übrigen Deutschen dann nach Erlass der "Nürnberger Gesetze" im Jahr 1935 erbracht werden.
Es ging gemäß der NS-Rassenideologie darum, die "deutsche oder artverwandte Abstammung bzw. den Grad eines fremden Bluteinschlages" zu belegen und insbesondere eine jüdische Herkunft zu widerlegen. Das geschah in aller Regel durch Vorlage eines beglaubigten Ahnenpasses, der mit Hilfe von Taufregistern sowie Geburts- und Heiratsurkunden zu erstellen und bis zu den Großeltern bzw. beim "großen Abstammungsnachweis", der Voraussetzung zum Beitritt in die NSDAP war, bis ins Jahr 1800 zurückgehen musste. So entstand die neue Berufsgruppe der Sippenforscher, die gegen Honorar bei der Zusammenstellung des "Ariernachweises" halfen.
Dieser stellte eines der bösartigsten Instrumente der NS-Rassenpolitik dar, entschied er doch über die rechtliche und soziale Situation, ja über Leben oder Tod des "Prüflings".
[nach: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, S. 346 und Bedürftig, Lexikon III. Reich, S. 5f.]
|