Freiwilliger Religionsunterricht
Die Aktionen des NS-Regimes gegen den schulischen Religionsunterricht zielten zunächst vor allem darauf ab, die Mitwirkung der Geistlichen zurückzudrängen. Durch einen Erlass wurde der Religionsunterricht am 7. Oktober 1935 neu geordnet. Für die Erteilung durch Geistliche musste künftig eine "nebenamtliche Beauftragung" erfolgen, deren Erlaubnis wiederum von deren "politischen Zuverlässigkeit" abhängig gemacht wurde, die in Zweifelsfällen von der Gestapo zu bescheinigen war.
Im März 1937 wurde außerdem von Geistlichen, die Religionsunterricht erteilten, ein "diensteidliches Treuegelöbnis" gefordert, was viele von ihnen in einen Gewissenskonflikt zwischen dem der Kirche gegenüber geleisteten Amtseid und den Handlungszwängen als staatliche Lehrbeauftragte stürzen musste. Am 16. Juli 1937 wurden die Priester noch weiter an den Rand gedrängt, als eine Neuordnung der Ausbildung für die Lehrämter an höheren Schulen angeordnet wurde. Nunmehr wurde der Religionsunterricht völlig aus dem Fächerkanon ausgegliedert und zum frei wählbaren Fach erklärt, das ausschließlich von "hauptamtlichen" Lehrkräften erteilt werden durfte, womit die Geistlichen ausschieden.
Als wegen der zunehmenden Beschränkungen die Kirchen dazu übergingen, ihre außerschulische Unterweisung - in der katholischen Kirche insbesondere den sogenannten "Seelsorgeunterricht" - zu verstärken, antworteten die Behörden hierauf mit dem Verbot, seitens der Schulträger hierzu Schulräume zur Verfügung zu stellen.
[nach: Michael: Schule und Erziehung im Griff des totalitären Staates, S. 51f.]
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