Verordnung über „außerordentliche Rundfunkmaßnahmen“, 7. September 1939

  

Feindsender

Die unmittelbar nach Kriegsbeginn am 7. September 1939 in Kraft getretene Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen verbot das Hören ausländischer Sender, der so genannten „Feindsender“.

Zuwiderhandlungen galten als Rundfunkverbrechen, die mit Zuchthausstrafen zu ahnden waren. Für die Weiterverbreitung abgehörter Nachrichten konnte sogar die Todesstrafe verhängt werden.

Der bekannteste und meistgehörte „Feindsender“ dürfte die BBC gewesen sein, aber auch Radio Luxemburg und der Moskauer Sender wurden viel gehört. Diese Stationen sendeten Nachrichten und Reportagen in deutscher Sprache, die die deutsche Bevölkerung über den wahren Kriegsverlauf und die verbrecherischen Taten des NS-Regimes informieren sollten.